Ab 1. Januar 2024 gibt es den Kinderreisepass als Reisedokument nicht mehr. Sie können den aktuellen Kinderreisepass Ihres Kindes nutzen, bis er nicht mehr gültig ist. 

Nach dem 31. Dezember 2023 können Sie Kinderreisepässe nicht mehr verlängern. 

Brauchen Sie für Ihr Kind ein neues Reisedokument? 

Sie können für Ihr Kind einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Termin über diese Reisedokumente. Sie gelangen zu den Leistungsbeschreibungen „Personalausweis beantragen“ und „Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren“ über die Verlinkungen unter „Weitere Informationen“ – „Wo kann ich mehr erfahren“.

Bereits vereinbarte Termine behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Sie haben vor Ort die Möglichkeit, für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Die Beantragung und die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Sie haben die Möglichkeit für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Die Beantragung und die Verlängerung eines Kinderreisepasses ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Sie haben die Möglichkeit für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
  • Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
  • Bei Kindern unter 16 Jahren:

    Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.

  • Bei Reisepass - Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
    • sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise