Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts.
Seit dem 12.12.2005 werden keine Kinderausweise, sondern nur noch Kinderreisepässe ausgestellt. Die Kinderreisepässe sind maschinenlesbar und bieten eine erhöhte Fälschungssicherheit.
Bereits ausgegebene Kinderausweise bleiben bis zum Ende der Gültigkeitsdauer gültig.
Bei Reisen in die USA ist zu beachten:
Für jeden Kinderreisepass wird, unabhängig vom Alter des Kindes, ein Lichtbild benötigt. Das Lichtbild muss eine Frontalaufnahme zeigen und den neuen besonderen Anforderungen für elektronische Reisepässe entsprechen. Aus altersbedingten Gründen sind für Säuglinge und Kleinkinder bestimmte Abweichungen zulässig. Nähere Auskünfte erteilen die BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes (in Bremerhaven die Bürgerbüros).
Bitte beachten: Das Kind muss zur Beantragung des Passes anwesend sein!
Aufgrund technischer Probleme ist es voraussichtlich bis Februar nicht möglich einen Kinderreisepass zu verlängern oder zu aktualisieren!
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise
Empfehlung: nicht älter als drei Monate
Gültigkeitsdauer:
1 Jahr bzw. längstens bis zum Ende des 12. Lebensjahres
Hinweis:
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.
sofort
13,00 EUR Erstausstellung
6,00 EUR Verlängerung
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
Aktualisiert am 22.01.2021