Wegen der aktuellen Lage beachten Sie die Informationen auf der Startseite des Bürgeramts.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Der Personalausweis muss neu beantragt werden.
Der Verlust oder das Abhandenkommen ist bei den BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes zu melden. Ein Diebstahl ist bei der Polizei anzuzeigen.
Wenn der elektronische Identitätsnachweis aktiviert wurde, ist dessen Sperrung entweder bei den BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes oder über den telefonischen Sperr-Notruf 116116 zu veranlassen.
Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, die noch nicht über einen (Kinder-) Reisepass oder Personalausweis verfügen.
Empfehlung: nicht älter als drei Monate
Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.
37,00 EUR für Personen ab 24 Jahre
22,80 EUR für Personen unter 24 Jahre
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Aktualisiert am 22.01.2021