Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung

Anlass des Erinnerungsschreibens:

Die Steuererklärung wurde bisher - trotz Pflicht zur Abgabe einer Erklärung bis zum 31.07.2020 - nicht abgegeben. Die Steuerpflichtigen wurden deshalb nach automatisierten Rechenzentrumsläufen per Brief an noch abzugebende Steuererklärungen erinnert. 

In Einzelfällen kann der Zeitversatz zwischen Ermittlung der zu erinnernden Personen und der Versendung der Schreiben dazu führen, dass eine Erinnerung erfolgt  obwohl die Erklärung schon abgegeben wurde. In diesem Fall ist keine Antwort auf das Erinnerungsschreiben nötig. In allen anderen Fällen wird um Einsendung des vollständig ausgefüllten Formulars per Post oder Fax gebeten.