Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Vom 01.01.2023 bis zum 31.03.2023 sind Wohnungsanmeldungen und Wohnungsummeldungen auch schriftlich möglich. Bitte nutzen Sie dafür die Formulare, die in den Dienstleistungsbeschreibungen "Wohnsitz anmelden" und "Wohnsitz ummelden" hinterlegt sind. Bitte beachten Sie, dass Ihre An-/Ummeldung bis zum 02.04.2023 erforderlich ist, um am 14. Mai wählen zu können.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Ein volljähriges Familienmitglied kann die gesamte Familie anmelden. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Familien bzw. die Anmeldung von Einzelpersonen unterschiedliche Formulare angeboten werden. Dabei ist das Formular für die Anmeldung von Einzelpersonen auch von gemeinsam umziehenden, aber nicht miteinander verheirateten/in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen zu verwenden.
Die Anmeldung übers Internet ist nicht möglich.
z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".
Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare"
Aktualisiert am 18.03.2023