Ich möchte die Reihenfolge meiner Vornamen neu sortieren. Mein Rufname steht an zweiter Stelle. Ich möchte, dass der Rufname vorne steht.

Personen, die ihren Namen nach deutschem Recht führen und mehrere Vornamen haben, können die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen.

Ausländische Staatsangehörige, deren Namensführung sich aufgrund des Wohnsitzes oder des Domizils nach deutschem Recht richtet oder die durch Rechtswahl deutsches Namensrecht gewählt haben, können diese Erklärung ebenfalls abgeben. Wir empfehlen, sich in diesen Fällen vorab im Konsulat des Heimatstaates zu erkundigen, ob die Änderung im Pass eingetragen wird.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters/ Geburtsurkunde, wenn das Register nicht in dem Standesamt geführt wird, in dem die Erklärung abgegeben wird.
  • Aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters / Eheurkunde, wenn das Register nicht in dem Standesamt geführt wird, in dem die Erklärung abgegeben wird.
  • Personalausweis oder Reisepass