Sie erhalten für ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen. Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen