Sie benötigen die Darstellung eines Flurstücks oder eines Grundstücks?
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Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug fahren wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Do. 18.04.24 um 08:00
Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale G und B können besondere Parkausweise beantragen.
Falls Sie wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, die Ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft einschränken, können Sie diese Einschränkungen als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.
Aufgrund bundesweiter Vorgaben musste das Onlineportal für die digitalen Kfz-Zulassungen (iKfz) zum 1. Januar 2024 deaktiviert werden. Die Kfz-Zulassungsstelle bietet momentan die Online-Leistungen nicht an. An der Wiederaufnahme der digitalen Angebote wird derzeit gearbeitet. Zwischenzeitlich stehen Ihnen die analogen Angebote der Kfz-Zulassungsstelle zur Verfügung. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Nach Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs, müssen Sie es ummelden und ggf. ein neues Kennzeichen beantragen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Kfz-Zulassungen am Di. 14.05.24 um 11:15
Man darf nicht jede Pflanze oder jedes Pflanzenteil aus Drittländern in die EU importieren. Dies gilt generell, egal ob es sich z. B. um Urlaubsmitbringsel, Nahrungsmittel, Umzüge oder gewerbliche Sendungen handelt. Hierdurch will man Umwelt und Menschen vor dem Verbringen von Pflanzenschädlingen oder der Ausbreitung von fremden Pflanzen schützen.
Seit dem 1. Dezember 2005 können Sie bei dem Amtsgericht Bremen in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dokumente in elektronischer Form eingereichen. Das dafür entwickelte Verfahren hat die Kurzbereichnung "EGVP" (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)
Sie sind Ausländer:in und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen deutsche:r Staatsangehörige:r werden. Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem die Verkürzung des erforderlichen Inlandsaufenthalts von 8 auf 5 Jahre und die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vor. Das Gesetz wird voraussichtlich frühestens Ende Juni 2024 in Kraft treten. Bis zum Inkrafttreten erfolgen Einbürgerungen nach den Voraussetzungen des aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/stag/StAG.pdf Bitte sehen Sie momentan von Anfragen zur neuen Gesetzgebung ab. Informationen zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Fragen und Antworten: Reform des Staatsangehörigkeitsrechts". Erfreulicherweise entscheiden sich immer mehr ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ihre Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Die steigende Anzahl der Anträge führt in der Folge aber leider auch zu einer längeren Bearbeitungsdauer. Derzeit werden Anträge aus dem 1. Quartal 2022 abschließend bearbeitet. Sobald sich Ihr Antrag in der abschließenden Bearbeitung befindet, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Gleichbehandlung die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge grundsätzlich nach Eingangsdatum erfolgt.
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld vom anderen Elternteil für ihr Kind? Oder bekommen Sie zu wenig Geld? Lassen Sie sich beraten, was sie tun können und wer ihnen hilft.
Für autorisierte Zulassungsdienste und Autohäuser bieten wir eine online-Funktion an.