Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.
Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich neben der allgemeinen Prüfung für das jeweilige Land als Adoptionseltern qualifizieren.
Sie möchten ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptionseltern qualifizieren.
Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptionseltern qualifizieren.
Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges Änderungen Ihrer persönlichen oder finanziellen Verhältnisse? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.
Sie werden von der Adoptionsstelle betreut und wollen ein bestimmtes Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann werden Sie vielleicht aufgefordert, eine „Bereiterklärung“ abzugeben. In der Bereiterklärung steht, dass Sie das vorgeschlagene Kind adoptieren wollen.
Die Gültigkeit der Bescheinigung über ein internationales Vermittlungsverfahren kann auf Antrag um 1 Jahr verlängert werden.
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie nach der Geburt des Kindes darauf verzichten, einen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf sich zu stellen.
Kinder über 14 Jahre können ihre Adoption rückgängig machen, wenn über die Adoption noch nicht durch ein Gericht entschieden wurde. Dieser Widerruf muss öffentlich beurkundet werden.
Sie wollen ihr Stiefkind adoptieren? Die Adoptionsstelle berät und begleitet Sie bei den weiteren Schritten. Hier erfahren Sie mehr über den Prozess.
Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen an Ihrer Person dem BVA bekannt geben.