Die Anerkennung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen (WBG) entspricht einem Gütesiegel, das Einrichtungen der Weiterbildung auf Antrag und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen führen dürfen. Es dient der Sicherung und Erhöhung der Qualität der Weiterbildung nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz und steht insofern auch im Sinne des Verbraucherschutzes.
Mehr InformationenAuf Antrag können sowohl natürliche, als auch juristische Personen als Bestätigungs- oder Prüf- und Bestätigungsstelle anerkannt werden.
Mehr InformationenIn Bremen besteht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilhabe an Bildung. Die Weiterbildungsveranstaltung muss als Bildungszeit anerkannt sein.
Mehr InformationenAuch in der Stadtgemeinde Bremen müssen Anlieger Gehwege regelmäßig von Laub, Schnee und Eis befreien. Über den Umfang der Räumpflicht gibt das Bremische Landesstraßengesetz (BremLStrG) Auskunft.
Mehr InformationenAnmeldung beim Versorgungswerk für Steuerberater
Mehr InformationenSie wollen Ihr Kind in der Krippe / im Kindergarten oder bei einer Tagespflegestelle (Tagesmutter/Tagesvater) anmelden? Hierfür benötigen Sie einen Kita-Pass des Kindes.
Mehr InformationenAnschreiben beziehungsweise Änderung der Bankverbindungen wurden an die Bürger versandt, die die Grundbesitzabgaben in einem Jahresbetrag am 01.07. zahlen müssen.
Mehr InformationenAnschriftenänderung mitteilen - steuerliche Angelegenheiten
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