Sie möchten Sozialarbeiter_innen, Erzieher_innen, Heilerziehungspfleger_innen und/oder Elementarpädagog_innen die Möglichkeit bieten in Ihrer Einrichtung das Anerkennungsjahr zu absolvieren? Dann stellen Sie bei uns einen Antrag auf Anerkennung als Praxisstelle.
Mehr InformationenWenn Sie bereits die staatliche Prüfung zum/zur Sozialarbeiter_in/Erzieher_in/Heilerziehungspfleger_in oder Elementarpädagog_in im Bundesland Bremen abgelegt haben, gibt es für Sie die Möglichkeit, sich Tätigkeiten anrechnen zu lassen. Hierbei gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für die verschiedenen Berufsgruppen.
Mehr InformationenLandwirtschaftliche Buchstelle
Mehr InformationenSie haben an einer Hochschule/Fachhochschule/Universität im Ausland einen Abschluss in einer sozialpädagogischen oder elementarpädagogischen Ausrichtung erworben? Dann besteht die Möglichkeit, dass dieser Abschluss nach einer Einzelfallprüfung einem deutschen Abschluss gleichgestellt wird und Sie als staatlich geprüfte Sozialarbeiterin, staatlich geprüfter Sozialarbeiter, Elementarpädagogin oder Elementarpädagoge gelten.
Mehr InformationenFalls Sie wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, die Ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft einschränken, können Sie diese Einschränkungen als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.
Mehr InformationenFür einzelne Bauwerke, vom Einfamilienhaus bis zum Bürokomplex, lassen sich die oberen Erdschichten zur Energiegewinnung nutzen. Für die Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage müssen Sie zunächst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Mehr InformationenWenn Sie gefährliche Abfälle („Giftmüll“ und „Sonderabfälle“) sammeln, befördern, damit handeln oder makeln, müssen Sie sich ab einer Jahresmenge von zwei Tonnen eine Erlaubnis einholen oder als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.
Mehr Informationen Online Service