Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 07.08.25 um 07:15
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 07.08.25 um 07:15
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mo. 12.05.25 um 08:45
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". In Bremen kann ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr im Voraus bei den Kfz-Zulassungsstellen oder online für 90 Tage reserviert werden.
Seit dem 1. März 2007 können von den örtlichen Kommunen Umweltzonen eingerichtet werden. Es dürfen dann nur noch die Fahrzeuge einfahren, die eine der am Einfahrtsschild ausgewiesenen "Feinstaubplaketten" an der Windschutzscheibe tragen (oder eine Ausnahmegenehmigung haben).
Bei Verlust oder Diebstahl Ihre Fahrzeugscheins benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mo. 12.05.25 um 08:45
Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Verfahren Passfotos vor und nach dem 01.05.2025“. Sie möchten einen Personalausweis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 22.04.25 um 08:30
Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Verfahren Passfotos vor und nach dem 01.05.2025“. Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU). Ein Reisepass kann auch für Personen unter 18 Jahren beantragt werden. Alle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Dienstleistungsbeschreibung "Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren" (siehe: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1156018.de).
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 22.04.25 um 08:30
Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Verfahren Passfotos vor und nach dem 01.05.2025“. Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie bei den BürgerServiceCentern einen vorläufigen Personalausweis beantragen, um die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Di. 22.04.25 um 08:30
Wenn die Kennzeichenschilder beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie dafür sorgen, dass eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mo. 12.05.25 um 08:45
Ihr Name hat sich z.B. durch Heirat geändert und Sie möchten sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen? Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Di. 22.04.25 um 12:00
Sie sind gebeten worden, im Rahmen eines Visumsverfahren zu Besuchs- oder Geschäftszwecken für ihren Gast eine Verpflichtungserklärung zu übernehmen? Dazu beachten Sie bitte folgende Punkte.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Do. 31.07.25 um 09:00
Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes - eventuell außer Betrieb gesetztes - Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mo. 12.05.25 um 09:15
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist in der Regel ein lückenloser Eigentumsnachweis erforderlich, das heißt Sie müssen den Eigentumsübertrag vom letzten eingetragenen Halter:in bis zu sich nachweisen. Sollten Sie hierzu im Vorfeld noch Fragen haben, dann melden Sie sich bitte per E-Mail bei der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde (den Kontakt finden Sie unter "Zuständige Stelle"). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Bearbeitung nur unter Vorlage von vollständigen Unterlagen erfolgen kann.
Eine Umkennzeichnung (Zuteilung eines neuen Kennzeichens) muss durchgeführt werden, wenn das/die bisherigen amtliche/n Kennzeichen gestohlen wurde/n oder anderweitig abhanden gekommen ist/sind. Sie kann auch auf Wunsch durchgeführt werden.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Mo. 12.05.25 um 08:45
Gestohlene bzw. unterschlagene Fahrzeuge sollten regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt werden.
Für Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt ihrer Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können rote Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Zentrale Kfz-Zulassungsbehörde am Do. 24.04.25 um 08:00
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Für autorisierte Zulassungsdienste und Autohäuser bieten wir eine online-Funktion an.
Sie besitzen oder besaßen einen Führerschein der Bundeswehr oder der Polizei? Diesen können Sie in einen „normalen“ Führerschein umtauschen lassen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Fr. 01.08.25 um 09:15
Sie mussten nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen.