Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit einer Befreiung von Schulgeld an Ersatzschulen.
Familie ist für Viele der mit Abstand wichtigste Lebensbereich.
In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen über die Themen Heirat, Partnerschaft und Kinder. Welche Unterstützung erhalten Familien vom Staat? Wo gibt es Beratung in der Nähe? Hier finden Sie Informationen und Kontakte.
Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit einer Befreiung von Schulgeld an Ersatzschulen.
Das Bremische Schulgesetz verpflichtet zur Teilnahme an einer schulärztlichen Untersuchung bei Einschulung.
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei allen Fragen zur Entwicklung und Erziehung, bei persönlichen oder familiären Fragen, bei Trennung und Scheidung an die städtischen Erziehungsberatungsstellen wenden.
Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder in Ausnahme eine Schüler-Einzelbeförderung in Anspruch nehmen.
Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten
Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Ältere Kinder und Jugendliche in der Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Das Jugendamt bzw. der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.