Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) online oder per Post beantragen.
Mobilität ist mehr als die Frage, wie man schnell, sicher und bequem von A nach B kommt.
Mobilität ist eine entscheidende Grundlage für die alltägliche Lebenswirklichkeit vieler Menschen.
Hier bekommen Sie Informationen über Themen wie Fahrerlaubnis und Führerschein, die Zulassung Ihres Fahrzeugs und anderes mehr.
Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) online oder per Post beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Sie möchten eine Tageszulassung beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 17.07.25 um 08:30
Sie möchten sich über eine Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV informieren? Hier erfahren Sie mehr.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Ihres Fahrzeugbriefs) benötigen Sie dafür einen Ersatz. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Für die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II ist in der Regel ein lückenloser Eigentumsnachweis erforderlich, das heißt Sie müssen den Eigentumsübertrag vom letzten eingetragenen Halter:in bis zu sich nachweisen. Sollten Sie hierzu im Vorfeld noch Fragen haben, dann melden Sie sich bitte per E-Mail bei der Zentralen Kfz-Zulassungsbehörde (den Kontakt finden Sie unter "Zuständige Stelle"). Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Bearbeitung nur unter Vorlage von vollständigen Unterlagen erfolgen kann.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie dafür einen Ersatz.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 17.07.25 um 08:30
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Wenn Sie ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen wollen, muss dieses zugelassen sein.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Stresemannstraße am Do. 17.07.25 um 08:30
In Ländern, die nicht zur EU gehören, ist für befristete Aufenthalte ein internationaler Führerschein nötig.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Di. 07.10.25 um 08:45
Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist (z.B. verloren, gestohlen worden) oder aus anderen Gründen ersetzt werden muss (z.B. weil er unleserlich geworden ist), muss ein Ersatzführerschein beantragt werden. Hinweis: Wenn Ihr Führerschein die Schlüsselzahl 95 im Führerschein ausweist und sie Ihren Führerschein verloren haben, buchen Sie bitte das Anliegen: Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen Seit dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr im Führerschein ausgewiesen. Antragsteller benötigen zusätzlich einen Fahrerqualifizierungsnachweis.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Nord am Di. 07.10.25 um 08:45
Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesonderte gekennzeichnete Stellen zu erleichtern, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.
Um in einem Krankenwagen, Taxi oder Mietwagen Fahrgäste zu befördern, müssen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung besitzen.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Fahrerlaubnisse am Do. 25.09.25 um 09:30