Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.
Familie ist für Viele der mit Abstand wichtigste Lebensbereich.
In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen über die Themen Heirat, Partnerschaft und Kinder. Welche Unterstützung erhalten Familien vom Staat? Wo gibt es Beratung in der Nähe? Hier finden Sie Informationen und Kontakte.
Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beantragen.
Wenn Sie Ihre Ehe beenden wollen, können Sie die Scheidung Ihrer Ehe beantragen.
Sie sind Pflegeperson und die leiblichen Eltern wollen das Kind wieder bei sich aufnehmen? Dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass das Kind bei Ihnen bleibt.
Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.
Ältere Kinder und Jugendliche in der Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. Das Jugendamt bzw. der Kinderpflegedienst unterstützt und begleitet Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Wenn es für ihre Entwicklung wichtig ist, können, junge Volljährige auch nach ihrem 18. Geburtstag Hilfen zur Erziehung erhalten und in Vollzeitpflege untergebracht werden.
Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junge Volljährige Person noch weiter begleitet werden.
Die PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH kann die Pflegeeltern unterstützen, wenn ein Kind dauerhaft in der Pflegefamilie leben soll, weil sich die Bedingungen in der Ursprungsfamilie langfristig nicht verbessern.