Der Grunderwerbsteuer unterliegen Erwerbe, die sich auf den Eigentumswechsel inländischer Grundstücke beziehen. Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bremen für vor dem 1. Juli 2025 verwirklichte Erwerbsvorgänge 5 % der Bemessungsgrundlage. Für ab dem 1. Juli 2025 verwirklichte Erwerbsvorgänge beträgt der Steuersatz 5,5 %. Die Steuer bemisst sich in der Regel nach dem Wert der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis).