Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.
Gebäude errichten, Anlagen in Betrieb nehmen oder sicher und sachkundig mit Gefahrenstoffen oder Waren arbeiten: Die Verwaltungsleistungen rund um Anlagen und Stoffe schützen insbesondere Mensch und Umwelt.
Auf dieser Seite finden Unternehmen alle wichtigen Informationen und Services – von der Genehmigung und der Inbetriebnahme einer Anlage über Meldepflichten, Prüfungen und Nachweise bis hin zum Umgang mit bestimmten Stoffen.
Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, müssen Sie dies anmelden.
Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (etwa beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder beim Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.
Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder der Aktualisierung einer Fachkunde im Strahlenschutz anbieten möchten, müssen Sie die Durchführung vorab beantragen.
Der Betrieb einer privaten Hochschule oder einer Niederlassung einer ausländischen Hochschule in Bremen bedarf der staatlichen Anerkennung bzw. einer Genehmigung.
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig werden möchten, müssen Sie das Unternehmen akkreditieren und regelmäßig prüfen lassen.
Auf Antrag können sowohl natürliche, als auch juristische Personen als Bestätigungs- oder Prüf- und Bestätigungsstelle anerkannt werden.
Wenn Sie im Umkreis von 1,5 km um einen Flugplatz im Land Bremen (Bremen und Bremerhaven) Kinderballone aufsteigen lassen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde.