Wenn Sie als Unternehmen oder als wissenschaftliche Einrichtung umweltfreundliche Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gemeinsam mit einem Projektpartner erproben, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.
Nach Maßgabe dieser Richtlinie werden Förderungen an Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen gewährt für:
1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
2. Prozess- und Organisationsinnovationen
3. Durchführbarkeitsstudien
4. Innovationscluster
5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen