Sie haben in Ihrem Garten, auf der Straße, in einem öffentlichen Park, einem Restaurant, einer Großküche, einer Bäckerei oder einem Lebensmittelgeschäft eine Ratte entdeckt?
Wenn Sie geschäftsmäßig außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen wollen, müssen Sie sich registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.
Afghanische Staatsangehörige, die infolge des Krieges in ihrem Heimatland und nach der Machtergreifung durch die Taliban aus ihrem Wohnort in Afghanistan fliehen mussten, können die Aufnahme durch ihre in Bremen lebenden Verwandten beantragen.
Bin ich als Unternehmer dazu verpflichtet, eine elektronische Registrierkasse zu kaufen?
Wenn Sie Erlaubnisinhaber:in nach dem Rechtsberatungsgesetz sind, müssen Sie sich im Rechtsdienstleistungsregister registrieren.
Wenn Sie Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie sich registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.
Wenn Sie Rentenberatung erbringen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie bestimmte Leistungen ohne oder außerhalb einer Niederlassung anbieten, wie z.B. Markthandel, Schaustellerei oder den Betrieb von mobilen Imbisswagen. Eine Handelsvertretung ist kein Reisegewerbe.
Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU). Ein Reisepass kann auch für Personen unter 18 Jahren beantragt werden. Alle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Dienstleistungsbeschreibung "Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren" (siehe: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1156018.de).
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Mo. 12.08.24 um 09:45
Der Reisepass kann auch für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden. Für einige Reiseziele ist dies notwendig, da der Kinderreisepass oder Personalausweis nicht in allen Ländern anerkannt wird.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Mo. 12.08.24 um 09:45
Restabfall wird über die Restmülltonne entsorgt. Jedes Grundstück, auf dem Abfälle anfallen können, muss an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen sein.
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händler (z.B. Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichennummer beginnt immer mit "06". Auch eine Mehrfachverwendung ist möglich. Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Für Fahrzeuge, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist immer der Tag der ersten Zulassung. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".
Wenn Sie Waffen und/oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Waffen und/oder Munition sammeln wollen, müssen Sie bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis beantragen.
Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.
Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.