Wenn Sie zu einem Termin im Familiengericht geladen sind und diesen nicht wahrnehmen können, können Sie den Termin telefonisch absagen. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich ist, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Andernfalls wird Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt.