Sie möchten nach der staatlichen Prüfung zur Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger an einer Fachschule für Heilerziehungspflege im Land Bremen anschließend die staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger erlangen? Dann müssen Sie sich in Bremen an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31 wenden.