Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
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Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service". Sie möchten eine Tageszulassung beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Sie sind Pflegeperson eines Kindes in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst.
Kinder und Jugendliche in der heilpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer beeinträchtigten körperlichen und/oder seelischen Entwicklung besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. In Bremen unterstützt und begleitet die PiB – Pflegekinder gemeinnützige GmbH Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in der sonderpädagogischen Vollzeitpflege bringen aufgrund ihrer wesentlichen seelischen, körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen besondere Bedarfe mit. Diese Bedarfe erfordern eine enge und intensive Beratung der Beteiligten im Pflegeverhältnis. In Bremen unterstützt und begleitet die PiB – Pflegekinder gemeinnützige GmbH Pflegepersonen und Pflegekinder mit umfangreichen Angeboten.
Wenn der Krankenversicherungsschutz eines Pflegekindes für notwendige Maßnahmen nicht ausreicht, kann das Amt für soziale Dienste unter Umständen erforderliche Zuzahlungen oder Eigenanteile übernehmen. In der Regel sind solche Kosten aber schon mit den monatlichen Pauschalbeträgen abgegolten.
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt sind, erhalten Sie für jedes Jahr einen Nachweis über Ihre Versicherung.
Wenn Sie bei der Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, kann Ihr Arbeitseinkommen in einer jährlichen wechselnden Stichprobe überprüft werden.
Als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich pflichtversichert sein.
Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Wenn Sie Informationen zu aktuellen Rechts- und Verfahrensständen von Patenten, Gebrauchsmustern oder Marken brauchen, können Sie Online-Recherchen im Dienst "DPMAregister" durchführen.
Sie können im Organspende-Register eine Erklärung abgeben, ob Sie einer Organ- und Gewebespende zustimmen oder widersprechen.
Wenn Sie einen Experten für Energieeffizienz mit der Planung und Baubegleitung Ihres Wohngebäudes beauftragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Wenn Sie vorschlagsberechtigt sind, können Sie einmal pro Jahr einen Kurzfilm für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen.
Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben, wirkt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit allen geeigneten Mitteln darauf hin, Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Auch Kinder und Jugendliche können im Versicherungsfall Leistungen bekommen.
Wenn infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit Ihre gleichberechtigte soziale Teilhabe gefährdet ist, können Sie Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten.
Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.
Um zu prüfen, ob die Daten für Ihre spätere Rente vollständig und richtig sind, können Sie die Klärung Ihres Versicherungskontos bei der Rentenversicherung beantragen.