Sie möchten Ihre staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter erlangen? Dann müssen Sie sich in Bremen an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31 wenden.

Der Beruf Sozialpädagog:in oder Sozialarbeiter:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, Sie benötigen die staatliche Anerkennung, um in allen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit tätig sein zu dürfen. 

In Bremen wird die staatliche Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung- Referat 31- erteilt, sofern Sie ein:e Absolvent:in des Studienganges Soziale Arbeit der Hochschule Bremen oder der Hochschule Bremerhaven oder der APOLLON Hochschule für Gesundheitswirtschaft GmbH sind und Sie Ihre berufliche Eignung in einem einjährigen Berufspraktikum nachgewiesen oder den prüfungsmäßigen Nachweis praktischer Berufserfahrung erbracht haben. 

Die Erteilung der staatlichen Anerkennung erfolgt nach Bestehen eines Kolloquiums. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt auf Antrag, wenn alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind.

Voraussetzungen

Sie sind Absolvent:in des Studiengangs Soziale Arbeit der Hochschule Bremen oder der Hochschule Bremerhaven oder der APOLLON Hochschule für Gesundheitswirtschaft GmbH und Sie haben das einjährige Berufspraktikum erfolgreich beendet oder den prüfungsgemäßen Nachweis einjähriger praktischer Berufserfahrung erbracht.

Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Sozialpädagog:in oder Sozialarbeiter:in und haben keine Vorstrafen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bachelorzeugnis
  • Lebenslauf
  • Praxisstellenmeldung

    2 Monate vor Beginn des Berufspraktikums

  • Positive Zwischen- und Abschlussbeurteilung der Praxiseinrichtung
  • Alternativ: Antrag auf Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum

    Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis sind beizulegen.

  • Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

    Als Nachweis Ihrer persönlichen Eignung.

  • Kolloquiumsbericht