Sie möchten Ihre staatliche Anerkennung als Elementarpädagogin/Elementarpädagoge erlangen? Dann müssen Sie sich in Bremen an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31 wenden.
Der Beruf Elementarpädagog:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, Sie benötigen die staatliche Anerkennung.
In Bremen wird die staatliche Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung -Referat 31- erteilt, sofern Sie ein:e Absolvent:in des Studienganges Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs (BiPEb), Schwerpunkt Elementarpädagogik (Bachelor of Arts) der Universität Bremen sind sowie den Nachweis der beruflichen Eignung in einem einjährigen Berufspraktikum oder den prüfungsmäßigen Nachweis praktischer Berufserfahrung erbracht haben.
Die Erteilung der staatlichen Anerkennung erfolgt nach Bestehen eines Kolloquiums. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt auf Antrag, wenn alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind.
2 Monate vor Beginn des Berufspraktikums
Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis sind beizulegen.
Als Nachweis Ihrer persönlichen Eignung.
Aktualisiert am 15.08.2025