Sie möchten Ihre staatliche Anerkennung als Elementarpädagogin/Elementarpädagoge erlangen? Dann müssen Sie sich in Bremen an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31 wenden.

Der Beruf Elementarpädagog:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, Sie benötigen die staatliche Anerkennung.

In Bremen wird die staatliche Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung- Referat 31- erteilt, sofern Sie ein:e Absolvent:in des Studiums der Fachbezogenen Bildungswissenschaften Schwerpunkt Elementarpädagogik (Bachelor of Arts) der Universität Bremen sind sowie den Nachweis der beruflichen Eignung in einem einjährigen Berufspraktikum oder den prüfungsmäßigen Nachweis praktischer Berufserfahrung erbracht haben. 

Die Erteilung der staatlichen Anerkennung erfolgt nach Bestehen eines Kolloquiums. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt auf Antrag, wenn alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind.

Voraussetzungen

Sie sind Absolvent:in des Studiums der Fachbezogenen Bildungswissenschaften Schwerpunkt Elementarpädagogik (Bachelor of Arts) der Universität Bremen und haben den Nachweis der beruflichen Eignung in einem einjährigen Berufspraktikum oder den prüfungsmäßigen Nachweis praktischer Berufserfahrung erbracht.

Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Elementarpädagog:in und haben keine Vorstrafen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bachelorzeugnis
  • Lebenslauf
  • Praxisstellenmeldung

    2 Monate vor Beginn des Berufspraktikums

  • Positive Zwischen- und Abschlussbeurteilung der Praxiseinrichtung
  • Alternativ: Antrag auf Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum

    Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis sind beizulegen.

  • Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

    Als Nachweis Ihrer persönlichen Eignung.

  • Kolloquiumsbericht