Sie möchten nach der staatlichen Prüfung zum/zur Erzieher:in an einer Fachschule für Sozialpädagogik im Land Bremen anschließend die staatliche Anerkennung erlangen? Hier erfahren Sie mehr.

Der Beruf Erzieher:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, Sie müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen. Wenn Sie in Bremen eine Fachschule für Sozialpädagogik mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen und das Berufspraktikum erfolgreich absolviert haben, können Sie mit der staatlichen Anerkennung bundesweit in diesem Beruf arbeiten.

Dafür müssen Sie sich mit allen notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Landesbehörden (Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31 oder die öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik) zum Berufspraktikum anmelden. 

In Bremen wird die Urkunde der staatlichen Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung - Referat 31 erteilt, sofern Sie die staatliche Prüfung zur Erzieherin/Erzieher im Land Bremen erlangt und anschließend in einem einjährigen Berufspraktikum Ihre berufliche Eignung nachgewiesen haben. 

Die Erteilung der Urkunde der staatlichen Anerkennung erfolgt nach dem Bestehen eines Kolloquiums. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt auf Antrag, wenn alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind.    

Sofern Sie eine öffentliche Fachschule (Inge-Katz-Schule, Schulzentrum Blumenthal, BS Sophie-Scholl Bremerhaven) besucht haben, werden Sie im anschließenden Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung dort begleitet. 

Haben Sie eine private Fachschule (Paritätisches Bildungswerk Bremen, ibs Bremen) besucht oder die staatliche Prüfung über eine Nicht-Schüler*innen-Prüfung erlangt, müssen Sie sich an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31 wenden.

Voraussetzungen

Sie haben die staatliche Prüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik in Bremen erlangt und danach erfolgreich das Berufspraktikum absolviert.

Sie besitzen ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Unterlagen für das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr):
    • Meldung zum Berufspraktikum (mind. 2 Monate vor Beginn)
    • Abschlusszeugnis der Fachschule
    • Lebenslauf
    • Arbeitsvertrag (als Fachkraft im Anerkennungsjahr)
    • Ausbildungsplan (6-8 Wochen nach Beginn)
    • Zwischenbeurteilung (zur Hälfte des Berufspraktikums) 
    • Abschlussbeurteilung (zum Ende des Berufspraktikums)
    • Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Praxisbericht
  • Unterlagen für das Berufseinstiegsjahr:
    • Meldung zum Berufseinstiegsjahr (mind. 2 Monate vor Beginn)
    • Abschlusszeugnis der Fachschule
    • Lebenslauf
    • Arbeitsvertrag (in Tätigkeit einer Erzieherin/Erzieher)
    • Qualifizierungsplan (6-8 Wochen nach Beginn) 
    • Differenzierte Beurteilung (nach 9 Monaten des Berufseinstiegsjahres) 
    • Antrag auf Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum gemäß § 8 (2) 3 der Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern im Lande Bremen vom 16. Januar 2023 (AO)
    • Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
    • Das Kolloquium erfolgt frühestens zwei Monate vor Beendigung und muss spätestens drei Monate nach Beendigung des Berufseinstiegsjahres durchgeführt werden 
    • Abschließende Bestätigung über das Ableisten eines zwölfmonatigen Berufseinstiegsjahres
  • Unterlagen bei Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum gemäß § 8 der Ordnung zur staatlichen Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern im Lande Bremen vom 16. Januar 2023 (AO):
    • Antragsformular zur Anrechnung beruflicher Tätigkeiten auf das Berufspraktikum gemäß § 8 der Ausbildungsordnung. Der Antrag wird mit den vollständigen Unterlagen nach dem Zeitraum der absolvierten beruflichen Tätigkeit eingereicht.  
    • Abschlusszeugnis der Fachschule
    • Lebenslauf
    • Arbeitsvertrag
    • differenzierte Beurteilung/Arbeitszeugnis
    • evtl. Nachweise über Fortbildungen/Fachveranstaltungen
    • evtl. unterstützende Stellungnahme der Fachschule
    • evtl. Bestätigung der Praxiszeiten des Arbeitgebers 
    • Nach Bescheiderteilung folgt das Verfahren zur Zulassung zum Kolloquium.
    • Antrag auf Zulassung zum Kolloquium
    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Praxisbericht