Der Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht der Freien Hansestadt Bremen. Seine Aufgabe ist es, den Vorrang der Verfassung zu wahren: Das Handeln der politischen Akteure soll am verbindlichen Rechtsmaßstab der Landesverfassung gemessen werden. Dieser herausragenden verfassungsrechtlichen Funktion entspricht der verfassungsrechtliche Status des Staatsgerichtshofs: Er ist - wie Bürgerschaft und Senat - Verfassungsorgan der Freien Hansestadt Bremen und ein gegenüber den anderen Verfassungsorganen selbständiger und unabhängiger Gerichtshof.

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