Wenn Alkopops nachgewiesenermaßen versteuert wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Alkopopsteuer erhalten.
In bestimmten Fällen können nachweislich versteuerte Alkopops auf Antrag von der Alkopopsteuer entlastet werden. Entlastungen sind in den folgenden Fällen möglich:
Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:
Wenn Sie die eingesetzten Waren nicht selbst versteuert haben: zusätzlich die „Versteuerungsbestätigung“ (Formular 2735)
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Steuerentlastung für Alkopops auf der Internetseite der Zollverwaltung
Aktualisiert am 18.07.2025