Sie haben sich selbständig gemacht? Um Sie mit den steuerlichen Anforderungen ihrer unternehmerischen Selbständigkeit vertraut zu machen, bieten wir Ihnen eine Beratungsleistung durch die Existenzgründungsberater der Finanzämter an:
Diese Fachleute der Finanzämter helfen den Existenzgründern deshalb z.B. beim Ausfüllen von Vordrucken, geben ihnen Informationen und beraten sie in allgemeinen steuerlichen Fragen.
Ziel ist es, etwaige "Stolpersteine" oder "Berührungsängste" im Umgang mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen und die jungen Unternehmen in ihrer Gründungsphase, also etwa ein halbes Jahr lang zu begleiten.
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, nicht aber eines Angestelltenverhältnisses
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationsblatt zur Umsatzsteuer Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen
Merkblatt für Betriebe mit Bargeschäften. Bei Betrieben mit Bargeschäften bestehen gesetzliche Auflagen. Diese sind in diesem Merkblatt beschrieben.
Selbständigkeit und das Finanzamt- Broschüre
Merkblatt Ansprechpersonen und Beratung für Existenzgründung
Informationen der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen für Existenzgründer
Ansprechpartner der B.E.G.IN!-Gründungsleitstelle
Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Aktualisiert am 10.09.2025