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Bescheinigung in Steuersachen beantragen Bauen und Immobilien

Bescheinigung der momentanen steuerlichen Verhältnisse

  • Basisinformationen

    Die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, wie etwa der Erteilung der Gastättenkonzession, Verlängerung der Taxikonzession, Erteilung öffentlicher Aufträge etc. benötigt.

  • Ablauf

    Sie oder ihr Bevollmächtigter können die Bescheinigung schriftlich beantragen:

    • per vereinfachtem Online-Formular über das Serviceportal
    • per Post
    • per E-Mail

    Das Finanzamt wird eine "Bescheinigung in Steuersachen" ausstellen, in der  die gegenwärtigen steuerlichen Verhältnisse bescheinigt werden. Die Bescheinigungen können nicht persönlich abgeholt werden sondern werden nur per Post versandt.

    Weitere Hinweise

    Das  zuständige Finanzamt ist dort, wo der Antragsteller steuerlich geführt wird  

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    Vereinfachtes Onlineformular
    Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    keine

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    1 Woche

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 17.11.2025

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