Wenn sich bei Ihnen Änderungen Ihrer elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ergeben, dann müssen Sie dies zeitnah der zuständigen Behörde mitteilen, sofern die Änderungen zu Ihren Ungunsten sind und die Meldung nicht durch die Meldebehörde erfolgt. Erfahren Sie hier mehr.
Frühestmöglicher Termin in Bremen: Finanzamt Bremen am Di. 03.06.25 um 08:00