Sie möchten wissen, wo und wie Sie für Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer beantragen können.
Wenn Sie innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes Waren liefern oder erwerben beziehungsweise Dienstleistungen ausführen oder empfangen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Steuernummer eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die Nummer auf Antrag an Unternehmen, die in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind.
Antragsberechtigt sind
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen Sie oder Ihre steuerliche Vertretung (Steuerkanzlei) schriftlich oder im Online-Verfahren bei der zuständigen Stelle. Die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Existiert eine entsprechende Vollmacht, erfolgt die Bekanntgabe an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten, z.B. eine Steuerkanzlei.
Online-Antrag
Rufen Sie das Online-Formular auf, füllen Sie die Eingabefelder vollständig aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Schriftlicher Antrag per Post oder Fax
Sie haben noch keine Steuernummer?
Sollte Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt noch keine Steuernummer erteilt haben, unter der Sie/Ihr Unternehmen umsatzsteuerlich geführt werden, melden Sie sich dort, um beide Nummern gemeinsam zu beantragen.
Keine
keine
Aktualisiert am 07.03.2022