Könnte Ihr Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden?

Von der Umsatzsteuer befreit werden können:

  • kulturelle Einrichtungen, wie z.B. Museen, Chöre, Theater, Orchester, Solisten, Dirigenten sowie
  • allgemein bildende und berufsbildende Einrichtungen,

wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen. 

Voraussetzungen

Notwendig ist eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde