Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister usw. gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.
Aus den Augen, aus dem Sinn? Diese Devise bei Abfall und Emissionen ist lange vorbei.
Heute schützen Unternehmen die Umwelt und das Klima durch nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen sowie konsequente Reduzierung von Schadstoffen und Emissionen.
In diesem Bereich haben wir Informationen und Verwaltungsleistungen gebündelt.
Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister usw. gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.
Planen Sie, das Dach Ihres Hauses oder Ihrer Garage zu begrünen, können Sie hierfür im Land Bremen Fördergelder beantragen.
Wenn Sie gefährliche Abfälle („Giftmüll“ und „Sonderabfälle“) sammeln, befördern, damit handeln oder makeln, müssen Sie sich ab einer Jahresmenge von zwei Tonnen eine Erlaubnis einholen oder als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.
Ihr landwirtschaftlicher Betrieb kann Förderungen innerhalb von Agrarumweltmaßnahmen beantragen. Wenn Sie Grünland bewirtschaften und Ihnen durch naturschutzrechtliche Regelungen Nachteile entstehen, können Sie Erschwernisausgleich beantragen.
Ihr Heimtier ist verstorben oder musste wegen einer unheilbaren Erkrankung oder eines Unfalles eingeschläfert werden.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Abfälle sammeln, befördern, damit handeln oder makeln, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen.