Planen Sie, das Dach Ihres Hauses oder Ihrer Garage zu begrünen, können Sie hierfür im Land Bremen Fördergelder beantragen.
Aus den Augen, aus dem Sinn? Diese Devise bei Abfall und Emissionen ist lange vorbei.
Heute schützen Unternehmen die Umwelt und das Klima durch nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen sowie konsequente Reduzierung von Schadstoffen und Emissionen.
In diesem Bereich haben wir Informationen und Verwaltungsleistungen gebündelt.
Planen Sie, das Dach Ihres Hauses oder Ihrer Garage zu begrünen, können Sie hierfür im Land Bremen Fördergelder beantragen.
Wenn Sie die Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen an einem bereits bestehenden Wohngebäude in Bremen oder Bremerhaven planen, können Sie beim Land Bremen einen Zuschuss dafür beantragen. .
Sie leisten mit Ihrem gemeinnützigen Projekt einen Beitrag zur Stärkung des Umweltbewusstseins oder zum Schutz von Umwelt und Natur? Sie machen mit Ihren Aktivitäten die Zusammenhänge zwischen unserer Lebensweise und globalen umwelt- und entwicklungspolitischen Problemen deutlich? Dann können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Fördermittel beantragen.
Wenn Sie als Unternehmen oder als wissenschaftliche Einrichtung umweltfreundliche Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen gemeinsam mit einem Projektpartner erproben, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Förderung beantragen. Nach Maßgabe dieser Richtlinie werden Förderungen an Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Bremen gewährt für: 1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 2. Prozess- und Organisationsinnovationen 3. Durchführbarkeitsstudien 4. Innovationscluster 5. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
Sie haben illegal abgestellten Müll wie blaue Säcke, Kühlschränke, Altölkanister usw. gesehen? Damit wir diesen beseitigen können, wird Ihr Hinweis gerne entgegengenommen.
Seit dem 01.01.2015 sind Bioabfälle getrennt zu sammeln (§ 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Bioabfälle, wie z. B. organische Küchenabfälle, können über die Biotonne gesammelt oder kostenlos auf allen Recycling-Stationen abgegeben werden. Die Nutzung der Biotonne ist freiwillig. Die Größe der Biotonne ist abhängig vom Volumen der Restmülltonne. Eine Verpflichtung zur Nutzung einer Biotonne besteht in Bremen nicht.
Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Förderung beantragen.
Sie planen die Errichtung oder Änderung einer Abfallentsorgungsanlage? Dann müssen Sie sich ggf. bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung einholen.
Wenn Ihr Unternehmen Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur betrieblichen Nutzung erneuerbarer Energien oder die Erstellung eines Energiekonzeptes plant, können Sie bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau einen Zuschuss beantragen.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Abfälle sammeln, befördern, damit handeln oder makeln, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.