Sie planen ein Bauvorhaben oder eine Nutzungsänderung und wollen wissen, ob Sie dafür eine Genehmigung benötigen? Sie benötigen aus anderen Gründen einen Bauantrag?
Der richtige Standort und optimale Räumlichkeiten sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Beides an einem Ort zu finden, kann eine große Herausforderung sein. Manchmal ist ein Neubau nötig, um unternehmerischen Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden.
Verwaltungsleistungen und Informationen über das Thema Bauen und Immobilien finden Unternehmen hier.
Sie planen ein Bauvorhaben oder eine Nutzungsänderung und wollen wissen, ob Sie dafür eine Genehmigung benötigen? Sie benötigen aus anderen Gründen einen Bauantrag?
Sie möchten Ihr Haus in Wohnungseigentum oder Teileigentum aufteilen lassen und benötigen hierfür die Bescheinigung, dass es sich um eine wirtschaftlich selbstständige Einheit handelt?
Mit dem Tod eines Eigentümers wird das Grundbuch unrichtig. Die Erben bzw. ggf. der Testamentsvollstrecker sind verpflichtet, die Grundbuchberichtigung zu beantragen und alle Unterlagen für den Nachweis der Erbfolge zu beschaffen. ACHTUNG: Derzeit ist das Grundbuchamt Bremen für Spontankunden geschlossen.
Eigentümer oder Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt persönlich oder schriftlichen die Einsicht in Grundakten beantragen. ACHTUNG: Derzeit ist das Grundbuchamt Bremen für Spontankunden geschlossen.
Sind Sie durch eine ortsübliche Bekanntmachung auf einen neuen Bebauungsplan aufmerksam geworden? Wollen Sie wissen, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf ?
Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes, für das eine bodenschutzrechtliche Anordnung vorliegt, haben Sie bei Verkauf des betreffenden Grundstücks die Behörde zu unterrichten.
Planen Sie die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage, können Sie beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Förderung beantragen.
Planen Sie eine Anlage zur Versickerung von Niederschlagswasser zu errichten, können Sie beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr eine Förderung beantragen.
Planen Sie die Sanierung einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung, müssen Sie diese Maßnahme bei der zuständigen Bodenschutzbehörde melden.