Eigentümer oder Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt persönlich oder schriftlichen die Einsicht in Grundakten beantragen.
Der richtige Standort und optimale Räumlichkeiten sind entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Beides an einem Ort zu finden, kann eine große Herausforderung sein. Manchmal ist ein Neubau nötig, um unternehmerischen Ansprüchen bestmöglich gerecht zu werden.
Verwaltungsleistungen und Informationen über das Thema Bauen und Immobilien finden Unternehmen hier.
Eigentümer oder Berechtigte können beim zuständigen Grundbuchamt persönlich oder schriftlichen die Einsicht in Grundakten beantragen.
Sie möchten Ihr Haus in Wohnungseigentum oder Teileigentum aufteilen lassen und benötigen hierfür die Bescheinigung, dass es sich um eine wirtschaftlich selbstständige Einheit handelt?
Sie benötigen Informationen über ein Grundstück, einen Flurstückseigentümer oder eine Grundstücksfläche?
Sie wollen Ihr Flurstück zerlegen lassen und brauchen das Ergebnis möglichst schnell? Dann können Sie prüfen lassen, ob eine Sonderung in Frage kommt.
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
Sie wollen ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten.
Möchten sie zwei oder mehrere Flurstücke zu einem Flurstück verschmelzen lassen?
Möchten sie Ihren Gebäudeneubau einmessen lassen?
Sie benötigen eine Auskunft über Ihre Grundstücksgrenzen oder eine Flurstücksfläche?
Sie möchten Höhen von Höhenfestpunkten für verschiedene Baumaßnahmen und andere Zwecke kaufen oder eine Höhenmessung beauftragen?