Sie sind verschuldet und Leistungsempfänger/in nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz? Ihrer Bank oder Sparkasse wurden von Gläubigern Schuldtitel zwecks Pfändung Ihres Kontos übersandt? Eventuell wurden schon Pfändungen veranlasst, so dass keine Auszahlungsbeträge auf Ihrem Konto mehr zur Verfügung stehen? Dann haben Sie Anspruch auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Dafür müssen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Umwandlungsantrag stellen. Nur mit einem P-Konto sind Sie vor Pfändungen bis zur Selbstbehaltsgrenze geschützt. Aufgrund der aktuellen Situation haben die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste in der Stadtgemeinde Bremen offene Sprechstunden und Hausbesuche derzeit eingeschränkt. Bürgerinnen und Bürger werden daher darum gebeten, ihre Anliegen telefonisch oder per Mail vorzutragen. In besonders gelagerten Einzelfällen kann ein persönlicher Termin vereinbart werden. Entsprechende Notdienste sind in allen Sozialzentren eingerichtet.