Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.
Beglaubigungen führen wir auch - zunächst befristet bis zum 11.04.2023 - ohne Termin im Pop-Up-BSC in der Versteigerungshalle des Fundamtes durch. Das Pop-Up-BSC finden Sie im Behördenzentrum Stresemannstraße. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Parkplatz Steubenstraße. Da für das Pop-Up-BSC keine Termine vergeben werden, bitten wir um Verständnis für eventuelle Wartezeiten auch außerhalb des Gebäudes. Bitte beachten Sie, dass im Pop-Up-BSC ausschließlich mit EC-Karte gezahlt werden kann, Barzahlung ist nicht möglich.