Informationsschreiben "Ende der zinsfreien Stundungsmöglichkeiten nach den BMF-Schreiben vom 19.03.2020 und 18.03.2021"
Mit Steuern und Abgaben leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.
Unter anderem werden sie als Arbeitgeber, Produzenten oder Händler besteuert, zum Beispiel durch Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer.
Alle Services und Informationen über das Thema Steuern und Abgaben finden Sie hier.
Informationsschreiben "Ende der zinsfreien Stundungsmöglichkeiten nach den BMF-Schreiben vom 19.03.2020 und 18.03.2021"
Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung unter Androhung eines Zwangsgeldes
Bescheid über die Zwangsgeldfestsetzung
Informationsschreiben „Heraufsetzung der Vorauszahlungen“
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die folgenden FAQ, die zwischen Bund und Ländern abgestimmt wurden, sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen geben. Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern bzw. den weiteren Ansprechpartnern. Hinweis: Dieses Dokument wird laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst (letzte Aktualisierung: 31. Januar 2022).
Sie möchten wissen, wo und wie Sie für Ihr Unternehmen eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer beantragen können.
Sie haben sich selbständig gemacht? Um Sie mit den steuerlichen Anforderungen ihrer unternehmerischen Selbständigkeit vertraut zu machen, bieten wir Ihnen eine Beratungsleistung durch die Existenzgründungsberater der Finanzämter an:
Sie haben Fragen zur Vergnügungssteuer?
Wenn Sie als Unternehmer verbrauchspflichtige Waren wie Alkopops herstellen, lagern oder mit diesen handeln, können dafür Verbrauchsteuern anfallen.
Wenn Sie als Unternehmer verbrauchspflichtige Waren wie Kaffee herstellen, lagern oder mit diesen handeln, können dafür Verbrauchsteuern anfallen.