Sie möchten eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten? Dann brauchen Sie eine Erlaubnis. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Wenn Sie eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) veranstalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und wird vom Ordnungsamt auf Antrag erteilt, soweit die Erlaubnisvoraussetzungen vorliegen. 

Zusätzlich müssen Sie die Tombola in einigen Fällen beim Finanzamt Bremen anzeigen.

Voraussetzungen

  • Eine kleine Lotterie/ Ausspielung (Tombola) liegt vor, wenn mit dem Verkauf von Losen Einnahmen erzielt und Gewinne ausgegeben werden. 
  • Mit der Veranstaltung dürfen keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden. Der Reinertrag darf ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken zugute kommen. 
  • Mindestens 25 % des Spielkapitals (Spielkapital = Anzahl der Lose x Lospreis) müssen dem Zweck der Tombola zugeführt werden. Weiterhin muss mindestens 25 % der Höhe des Spielkapitals in Form von Gewinnen ausgeschüttet werden. 
  • Um eine Erlaubnis für Ihre kleine Lotterie /Ausspielung (Tombola) zu erhalten, müssen sie die Erlaubnis bei der Glücksspielaufsicht des Ordnungsamtes beantragen. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gewinnliste

    (= Auflistung aller Gewinne mit deren Marktwert). Die Gewinnliste ist bei Antragstellung insoweit einzureichen, als dass der Marktwert der aufgelisteten Gewinne mindestens 25% des Spielkapitals entspricht. Vor Veranstaltungsbeginn ist eine vollständige Gewinnliste einzureichen. Ein Musterformular steht zur Verfügung.