Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberater

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung werden von der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen überprüft.  Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung sind schriftlich zu stellen. Hinweise zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung und zur Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer  eingestellt.

Voraussetzungen

  • Anträge auf  Erteilung einer verbindlichen Auskunft für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen zu richten, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend in Bremen beruflich tätig ist oder - sofern er keine Tätigkeit ausübt – hier seinen Wohnsitz hat.
  • Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen eingestellt und  sind online ausfüllbar.