Sie haben Fragen zur Vergnügungssteuer?
Die Freie Hansestadt Bremen erhebt Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie in ihrer Art ähnlichen Geräten und von Musikautomaten gem. § 1 Nr. 1 Vergnügungssteuergesetz (VergnStG) v. 14.12.1990.
Formulare
Vergnügungssteuer-Anmeldung
Vergnügungssteuer Anlage 1
Vergnügungssteuer Anlage 2
Vergnügungssteuer Anlage 3
Vergnügungssteuer Anlage 4
Vergnügungssteuer Anlage 5
Vergnügungssteuer Anlage 6
Vergnügungssteuer Anlage 7
Vordrucke SEPA-Lastschriftmandate: - Bitte nutzen Sie das "SEPA-Lastschriftmandat für sonstige Gemeindesteuern".
Wo kann ich mehr erfahren?
Merkblatt - Vergnügungsteuer
Bankverbindungen der Bremer Finanzämter
Aktualisiert am 11.08.2025