Wenn infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit Ihre gleichberechtigte soziale Teilhabe gefährdet ist, können Sie Leistungen zur sozialen Teilhabe erhalten.
Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit haben, wirkt die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit allen geeigneten Mitteln darauf hin, Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Auch Kinder und Jugendliche können im Versicherungsfall Leistungen bekommen.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.