Die Künstlersozialkasse hat für Ihr Unternehmen die Künstlersozialabgabepflicht festgestellt. Sie sind damit nicht einverstanden und können dagegen Widerspruch einlegen.
Wenn die Künstlersozialkasse Ihnen einen Änderungsbescheid zugeschickt hat und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.