Für eine "scharfe" Schusswaffe benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte.

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt eine sogenannte "Waffenbesitzkarte", die beantragt werden muss. Der legale Erwerb einer Waffe ist an ein waffenrechtiches Bedürfnis (z.B. als Jäger, Sportschütze o.ä.) geknüpft.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit (insbesondere keine Vorstrafen)
  • Sachkunde (Nachweis durch besondere Prüfung oder durch vorherige Ausbildung z.B. als Jäger oder Sportschütze)
  • Körperliche Eignung (keine gesundheitlichen Einschränkungen, ausreichend Sehfähigkeit)
  • Bedürfnis (z.B. wenn jemand die Waffe als Sportschützin oder Sportschütze sowie als Jägerin oder Jäger benötigt oder eine besondere Gefährdung, bspw. als Begleiterin oder Begleiter von Geldtransporten, anzunehmen ist)

Bitte beachten Sie, dass ein allgemeines Gefährdungsgefühl oder eine allgemeine Verunsicherung nicht als Bedürfnis ausreichen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Bedürfnisnachweis (bitte individuell bei der Waffenbehörde erfragen)
  • Sachkundenachweis