Sie haben Ihr erstes Staatsexamen bestanden und möchten die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Wenn Sie die erste juristische Prüfung bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, praktische juristische Erfahrungen zu sammeln in vier Pflichtstationen und einer Wahlstation.
Der Vorbereitungsdienst dauert in Vollzeit grundsätzlich zwei Jahre.
Er endet mit der zweiten juristischen Prüfung.
Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder –referendarin in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Wo kann ich mehr erfahren?
Referendare - Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Aktualisiert am 31.01.2025