Wenn Sie den Eintrag ins Rechtsdienstleistungsregister ändern möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen.

Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein. Eine Registrierung ist möglich für: 

  • Inkassodienstleistungen.

Die Inkassobranche betreibt die Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen und trägt so zur Verbesserung der Liquidität ihrer Auftraggeber bei.

  • Rentenberatungen auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung des sozialen Entschädigungsrechts des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie des Rechts der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.
  • Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht.

Wenn Sie eine Änderung des Eintrages im Rechtsdienstleistungsregister vornehmen lassen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag an die zuständige Stelle stellen.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell im Rechtsdienstleistungsregister registriert.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Es müssen nur jene Nachweise vorgelegt werden, die von den vorgenommenen Änderungen betroffen sind.
  • Im Falle von juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit:
    • Diese Nachweise müssen für jede qualifizierte und betroffene Person gesondert beigebracht werden.