Änderung eines Eintrages im Rechtsdienstleistungsregister beantragen
Wenn Sie den Eintrag ins Rechtsdienstleistungsregister ändern möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen.
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Wenn Sie einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister löschen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag stellen. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie geschäftsmäßig außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen wollen, müssen Sie sich registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.
Wenn Sie Erlaubnisinhaber:in nach dem Rechtsberatungsgesetz sind, müssen Sie sich im Rechtsdienstleistungsregister registrieren.
Wenn Sie Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie sich registrieren und im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen.
Wenn Sie Rentenberatung erbringen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.
Sie möchten vorübergehend und gelegentlich Rechtsdienstleistungen anbieten und sind bereits als Rechtsdienstleister mit Niederlassung im europäischen Ausland tätig? Dann müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen der zuständigen Behörde mitteilen.
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Aktualisiert am 11.12.2025