Sie sind als berufliche Betreuung registriert? Bei Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen müssen Sie diese der Stammbehörde mitteilen.

Nach Ihrer Registrierung als berufliche Betreuung haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.
Berufliche Betreuer:innen müssen der Stammbehörde alle Änderungen im Bestand der von ihnen geführten Betreuungen alle 6 Monate sofort mitteilen.
Die Mitteilungen und Nachweise zu diesen Änderungen müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz, ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.

Voraussetzungen

  • Sie sind als berufliche Betreuung registriert.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis über die Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen