Sie möchten in Deutschland als Hebamme arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Ausländische Berufsqualifikationen können unter bestimmten Voraussetzungen automatisch anerkannt werden.

Der Beruf der Hebamme ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Hebamme arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit der Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie in Deutschland die staatliche Erlaubnis von der zuständigen Stelle erhalten. Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. In einigen Fällen kann Ihre Berufsqualifikation automatisch anerkannt werden. Das heißt, es wird keine Prüfung der Gleichwertigkeit vorgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausbildung gleichwertig ist.

Ihre Berufsqualifikation wird in der Regel automatisch anerkannt, wenn Sie Ihre Berufsqualifikation in einem Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in der Schweiz erworben haben. Es kann aber auch Ausnahmen von dieser Regel geben. Das hängt davon ab, in welchem Staat sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben und wann.

Es kann noch weitere Fälle geben, in denen Ihre Berufsqualifikation automatisch anerkannt wird. Die zuständige Stelle informiert Sie. Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht automatisch anerkannt wird, gelten andere Regelungen.

Sie müssen noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Berufsqualifikation als Hebamme, die automatisch anerkannt wird.
  • Sie wollen in Deutschland als Hebamme arbeiten.
  • Persönliche Eignung: Sie sind zuverlässig für die Arbeit als Hebamme und haben keine Vorstrafen.
  • Gesundheitliche Eignung: Sie können psychisch und physisch als Hebamme arbeiten.
  • Sie haben Deutschkenntnisse auf dem erforderlichen Sprachniveau. Das ist normalerweise das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie als einfache Kopie, als beglaubigte Kopie oder im Original einreichen müssen.
  • Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind generell:
    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
    • Lebenslauf
    • Nachweise Ihrer Berufsqualifikation (z. B. Zeugnisse, Berufsurkunde)
    • Ausbildungsnachweise
    • Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung als Hebamme
    • Nachweise über weitere relevante Kenntnisse für die Arbeit als Hebamme
    • Vielleicht: Sie wohnen oder arbeiten noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz? Dann müssen Sie nachweisen: Sie wollen in Deutschland in dem Beruf arbeiten. Nachweise sind z. B. Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder persönliche Erklärung
  • Die folgenden Dokumente brauchen Sie nur abzugeben, wenn Ihre Berufsqualifikation aus der EU oder dem EWR stammt und vor einem bestimmten Datum (Stichtag) abgeschlossen wurde. Die zuständige Stelle informiert Sie:

    Konformitätsbescheinigung

    • Falls keine Konformitätsbescheinigung vorhanden ist:
    • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (z. B. Liste mit Fächern und Noten, Studienbuch, Diploma Supplement, Transcript of Records)
    • Bescheinigung: Sie müssen während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig als Hebamme gearbeitet haben. In manchen Fällen müssen Sie nur zwei Jahre nachweisen. Das hängt von Ihrer Ausbildung ab. Die zuständige Stelle informiert Sie.
  • Diese Dokumente geben Sie meistens später ab. Die zuständige Stelle informiert Sie, wann Sie die Dokumente abgeben sollen:
    • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.
    • Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 3 Monate alt sein.
    • Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse: Sprachzertifikat