Sie wollen Ihr International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International zum Zweck der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der Arbeitsaufnahme anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.

Ansprechperson


Die Senatorin für Kinder und Bildung ist für die Bewertung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen zuständig – unter anderem auch für die Anerkennung vom International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International. Die Anerkennung erfolgt zum Zweck der beruflichen Aus- und Weiterbildung oder der Arbeitsaufnahme im Bundesland Bremen.

Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zweck der Aufnahme eines Studiums ist die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist.de zuständig. Den Link finden Sie unter „Weitere Informationen – Wo kann ich mehr erfahren? – Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e. V.“.

Für die Anerkennung eines abgeschlossenen Studiums ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig. Den Link dorthin finden Sie unter „Weitere Informationen – Wo kann ich mehr erfahren? – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)“.

Alle Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen beantwortet das Willkommenscenter Bremen. Einen Link zur Internetseite finden Sie unter „Weitere Informationen – Wo kann ich mehr erfahren? – Willkommens-Center“.

Voraussetzungen

  • Vollständiger Antrag
  • Wohnsitz und/oder Arbeitgeber im Bundesland Bremen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Immer erforderlich
    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International* mit Fächer- und Notenübersicht in der Originalsprache und auf Deutsch**
    • Lebenslauf
    • Gültiges Ausweisdokument, z. B. Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass

    Gegebenenfalls

    • Abschlussdiplom eines Hochschul- und/oder Universitätsstudiums und Nachweise über Studienzeiten in der Originalsprache und auf Deutsch**
    • Nachweis über Namensänderung in der Originalsprache und auf Deutsch**
    • Spätaussiedlerausweis in der Originalsprache und auf Deutsch**

    * Bei Bedarf werden zusätzliche Schuljahreszeugnisse angefordert.
    ** Bitte lassen Sie Übersetzungen auf der Grundlage Ihrer Originalzeugnisse von beeidigten Übersetzer/innen – nach Möglichkeit in Deutschland – anfertigen. Bei Zweifeln an der Qualität von Übersetzungen aus dem Ausland behalten wir uns das Recht vor, Übersetzungen von beeidigten Übersetzer/innen aus Deutschland nachzufordern.