Sie planen eine private Freiluftparty mit elektronischer Musik auf öffentlichen Flächen? Die Freiluftparty müssen Sie beim Ordnungsamt anmelden.
Wenn Sie eine nicht kommerzielle Feier mit elektronisch verstärkter Musik auf öffentlichen Flächen planen, müssen Sie diese nach dem Ortsgesetz über nicht kommerzielle spontane Freiluftpartys spätestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt Bremen anmelden.
Hinweis:
Folgende Feiern sind keine Freiluftpartys im Sinne des Ortsgesetzes:
Wenn Sie solch eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund planen, informieren Sie sich bitte in der entsprechenden Beschreibung. Den Link dazu finden Sie unter "Weitere Informationen".
Für Sie und Ihre Gäste gilt Folgendes:
Bestimmte Orte sind entweder ausgeschlossen oder mit Auflagen versehen. Auflistungen der ausgeschlossenen Orte sowie der für bestimmte Flächen geltenden Auflagen finden Sie unter "Weitere Informationen".
Es gelten folgende gesetzliche Bestimmungen:
Weitere gesetzliche Pflichten der teilnehmenden Personen finden Sie im Ortgesetz. Dieses finden Sie unter "Weitere Informationen".
Formulare
Anmeldeformular Freiluftparty
Wo kann ich mehr erfahren?
Ausgeschlossene Örtlichkeiten
Auflagen für bestimmte Flächen
Veranstaltung auf öffentlichem Grund
Aktualisiert am 05.09.2025