Informieren Sie sich hier über die Aufnahme an einer Werkschule.

Ziel der Werkschule ist es, Jugendlichen in einem dreijährigen Bildungsgang den Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife zu ermöglichen. Es geht um den Erwerb, die Festigung und die Verbesserung der Grundfertigkeiten, die Sicherung der Berufswahlkompetenz, den Erwerb sozialer Kompetenzen und psychosozialer Stabilität sowie um die Erlangung der Ausbildungsfähigkeit.

Der Bildungsgang ist grundsätzlich an berufsbildenden Schulen angegliedert und umfasst die Jahrgangsstufen 9 bis 11. Am Ende der Jahrgangsstufe 11 kann die Erweiterte Berufsbildungsreife erworben werden. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 oder der Jahrgangsstufe 11 wird mit einem bestimmten Notenbild die Einfache Berufsbildungsreife erlangt.

Die Schülerinnen und Schüler in der Werkschule sollen zwar nach Möglichkeit die Erweiterte Berufsbildungsreife erreichen. Bei vielen Jugendlichen geht es jedoch vor allem darum, ihre verloren gegangene Lernmotivation zu wecken und Lernen wieder als einen individuell bedeutsamen und wertvollen Reifungsprozess erlebbar zu machen. Der Weg dorthin führt über die Erfahrung der Selbstwirksamkeit und Eigenverantwortung. Nur dann werden die Jugendlichen auch motiviert sein, anschließend eine Ausbildung zu beginnen und erfolgreich zu beenden. Die Erlangung der Ausbildungsfähigkeit ist neben dem formalen Schulabschluss das zweite große Ziel der Werkschule.

Der Unterricht in der Werkschule ist projektorientiert ausgerichtet, dabei werden theoretische und praktische Anteile miteinander verknüpft. Die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler wird systematisch gefördert. Sozialpädagogische Betreuung ist integraler Bestandteil der Werkschule.

Voraussetzungen

Bedingung für die Aufnahme in die Werkschule ist ein vorher geführtes Beratungsgespräch. Danach findet das Bewerbungs- und Auswahlverfahren statt. Die Bewerbung muss bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres direkt an die ausgewählte Werkschule gerichtet werden. Bewerben können sich Jugendliche der 8. Klassen, bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache, Verhalten auch aus den 9. Klassen. 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefüllter Bewerbungsbogen (Anmeldung Werkschule)
  • Teilnahmebestätigung an einem Beratungsgespräch an dem gewünschten Werkschulstandort
  • Lebenslauf
  • Zeugnis

    Zeugnis nach dem ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 oder nach dem ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 9

  • Berufswahlpass
  • Stellungnahme mit Begründung der aktuell besuchten Schule